Kann ich mir das Alter überhaupt leisten?

Wer bezahlt die Unterstützung, auf die ich im Alltag angewiesen bin?

Pro Senectute Kanton Zürich Fachstelle Uster ist für Ihre Fragen die richtige Adresse. Sie zeigt Ihnen auf, wie sich ambulante Dienstleistungen finanzieren lassen, was ein Aufenthalt in einem Alters- und Pflegezentrum kostet und wo Sie finanzielle Unterstützung erhalten.

Welche Leistungen muss ich selbst bezahlen?
Viele Alltagsunterstützungen sind selbst zu zahlen. Je nach Zusatzversicherung übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Grundsätzlich gibt es zwei Leistungsbereiche: Bei Pflegebedürftigkeit im Pflegezentrum und teil der Pflegekosten. Andere Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Coiffeur zahlen Sie selbst. Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen werden nur bei ärztlicher Verordnung und entsprechender Zusatzversicherung erstattet. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse und Ärztin oder Ihrem Arzt.

Erhalte ich Beiträge bei Hilflosigkeit?
Wenn Sie im Alltag auf dauernde Hilfe angewiesen sind, zum Beispiel beim Ankleiden oder bei der Körperpflege, haben Sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung der AHV. Diese ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hilft Ihnen weiter.

Was kann ich tun, wenn mein Geld nicht reicht?
Falls Ihre Rente und/oder Ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken, helfen die Ergänzungsleistungen der AHV. Erfüllen Sie die Bedingungen dafür, stehen Ihnen diese Unterstützungsleistungen gesetzlich zu. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Pro Senectute Kanton Zürich Fachstelle Uster. Sie hilft Ihnen auch, allfällige Ansprüche auf Ergänzungsleistungen geltend zu machen. Auf der Website der Stadt Uster finden Sie unter www.uster.ch/dienstleistungen/6782 ein Anmeldeformular für Ergänzungsleistungen. Damit sie abschätzen können, ob sie Anspruch auf diese Leistungen haben, gehen sie auf diese Seite der Pro Senectute.

Reichen meine finanziellen Mittel für meine gewünschte Wohnform?
Ihre Fragen zu Budget und Finanzen beantworten Ihnen kompetent Pro Senectute Kanton Zürich Fachstelle Uster oder die Sozialversicherung der Stadt Uster.

Wie wird mein Pflegebedarf im Alters- und Pflegezentrum ermittelt?
Das Pflegefachpersonal u.a. auch die Spitex ermittelt den Pflegebedarf – und damit auch die Pflegekosten – mit dem BESA- oder RAI-RUG-System in Stufen nach klaren Kriterien. Die Einstufung hängt von der nötigen Unterstützung ab, zum Beispiel beim Verabreichen von Medikamenten, beim Anziehen oder bei der Körperpflege. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Ein weiterer Teil muss vom Leistungsbezüger bezahlt werden. Da die effektiven Pflegekosten höher sind; übernimmt die Stadt Uster die Differenz